„Joint Venture“
Es gibt im Wirtschaftsleben – insbesondere wenn Neuland betreten wird- immer wieder Situationen, indem sich der Unternehmer vor eine entscheidende Frage steht. Wird ein Alleingang gewagt oder sucht man sich Kooperationspartner. Die Antwort hängt immer davon ab, ob sich der Unternehmer ein Risiko alleine stellen möchte oder eher mit Kooperationspartnern das Risiko teilt.
Wenn sich zwei oder mehr Unternehmen für ein (mit hohen Investitionen und Risiken verbundenen) gemeinsames Projekt zusammen schließen und zur Risikoreduzierung dafür eine eigene Gesellschaft gründen, entsteht ein sogenanntes „Joint Venture“. Das Wesen des Joint Venture liegt darin, dass von zwei oder mehr eigenständigen Unternehmen ein Tochterunternehmen für das „Projekt“ gegründet wird. Damit ist der Joint Venture ein Gemeinschaftsunternehmen der beteiligten Unternehmen, in das die beteiligten Unternehmen Kapital und „know how“ einbringen. Der Joint Venture ist im Bereich des übernationalen Zusammenarbeit von Unternehmen interessant. Dadurch werden bspw. langwierige und teure Marktforschungen; Standortsuche; Mitarbeitersuche u.a. im fremden Lande entbehrlich. Es entsteht ein Synergieeffekt. Dadurch wird der Zugang auf „fremden Märkten“ erheblich erleichtet. Der Joint Venture schaft zudem auch Wettbewerbsvorteile auf dem nationalen und unternationalen Markt. Mit gebündelten Kräften und Ressourcen begegnen Gemeinschaftsunternehmern der Globalisierung gestärkt.
Auf bestimmte Märkte, wie bspw. in China macht auch die rechtliche Lage ein Joint Venture mit einer einheimischen Firma zwingend notwendig. In einigen Branchen wird ausländischen Investoren in China ohne einen Partner aus China keine Erlaubnis für ihr Gewerbe erteilt.
Joint Ventures haben auch verschiedene Vorteile im Sinne der innerbetrieblichen Organisation ihrer Gründungsunternehmen. Zum einen erfolgt mit einem Joint Venture eine Risikostreuung und auch bestehende Ressourcen können kostengünstig übernommen werden.